Stundung von Sozialleistungen

Datum des Artikels 28.03.2020

Sehr geehrte Damne und Herren,

es ist vorgestern noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Die betroffenen Unternehmen müssen allerdings bereits am heutigen Donnerstag formlos unter Bezug auf eine Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie als PDF-Datei in der Anlage.

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf 

Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!

                                                    Mit freundlichen Grüßen

Stefan Lange                                                                                 Thomas Klömmer

Landesvorsitzender                                                                    Landesgeschäftsführer