Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein (MIT) spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau durch befristete Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten aus. Künftig sollen landesrechtliche Bürokratiepflichten nicht mehr automatisch dauerhaft fortbestehen, sondern regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. „Bürokratie darf keinen Bestandsschutz haben. Was notwendig ist, kann begründet und erhalten werden. Was keinen erkennbaren Nutzen mehr hat, muss auslaufen“, erklärt Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT Schleswig-Holstein. Nach Vorstellung der MIT Schleswig-Holstein sollte für landesrechtliche Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ein verbindliches Ablaufdatum eingeführt werden. Pflichten, die fortbestehen sollen, müssten ausdrücklich politisch bestätigt und sachlich begründet werden. Damit würde die Beweislast umgekehrt: Nicht der Abbau von Bürokratie müsste begründet werden, sondern ihr Fortbestand. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Landwirtschaft, freie Berufe, Vereine und soziale Träger leiden besonders unter immer neuen Dokumentations- und Berichtspflichten. Sie haben keine großen Rechts- oder Compliance-Abteilungen. Jede zusätzliche Pflicht bindet Zeit, Personal und Geld, das für Kunden, Wertschöpfung, Ausbildung und Innovation fehlt“, so Lange. Auch Kommunen würden von einem solchen Ansatz profitieren. Städte, Gemeinden und Kreise stünden unter wachsendem Aufgaben- und Personaldruck. Wenn überflüssige Nachweis- und Berichtspflichten entfielen, bliebe mehr Zeit für Bürgerservice, Genehmigungen, Infrastruktur, Schulen, Kitas und die eigentliche Arbeit vor Ort. Die MIT Schleswig-Holstein verweist dabei auf aktuelle Überlegungen anderer Bundesländer, Bürokratiepflichten mit einem festen Ablaufdatum zu versehen und neue Pflichten grundsätzlich nur noch befristet einzuführen. Schleswig-Holstein sollte diesen Gedanken aufgreifen und zu einem eigenen Standortvorteil weiterentwickeln. „Wir brauchen einen Kulturwechsel in der Verwaltung: weg vom Misstrauen, hin zu Verhältnismäßigkeit, Verantwortung und Vertrauen. Regeln müssen nachvollziehbar, notwendig und wirksam sein. Was nur verwaltet, aber nichts verbessert, gehört abgeschafft“, betont Lange. Notwendige Schutzstandards sollen nach Auffassung der MIT ausdrücklich erhalten bleiben. Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz, öffentliche Sicherheit und Rechte Dritter dürften nicht geschwächt werden. Entscheidend sei aber, dass jede Pflicht ihren Zweck regelmäßig nachweisen müsse. „Bürokratieabbau darf nicht länger eine Überschrift in Sonntagsreden bleiben. Schleswig-Holstein braucht ein klares Prinzip: Was notwendig ist, bleibt. Was nicht notwendig ist, läuft aus“, so Lange abschließend.

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