Mittelstand lehnt Kostenteilung bei CO2-Abgabe ab

Datum des Artikels 02.06.2021

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung und Bundestagsfraktion auf, einer 50 zu 50-Aufteilung der Kosten für die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern nicht zuzustimmen. Eine solche Regelung führe das Verursacherprinzip ad absurdum. Allein der Mieter bestimme sein Heizverhalten und müsse folglich auch allein die Kosten tragen. „Die Vermieter für Heizkosten heranzuziehen, die sie überhaupt nicht beeinflussen können, habe mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun“, sagte der Landesvorsitzende der MIT in Schleswig-Holstein, Stefan Lange.
Im Übrigen hätten auch die Mieter wenig Nutzen davon, „denn dann suchen sich die Vermieter lieber Singles mit niedrigen Heizkosten, Familien mit höheren Heizkosten hätten bei der Wohnungsvermietung das Nachsehen“, so Lange weiter.
Lange weist abschließend darauf hin, dass die Erreichung der Klimaziele eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die nicht auf dem Rücken der Vermieter ausgetragen werden darf. Eine pauschale Regelung, ohne den energetischen Zustand der Immobilien zu berücksichtigen ist sachfremd und zeugt von einer gewissen Ideologie. Stattdessen plädiert er dafür, den differenzierten energetischen Gebäudebestand in Deutschland zu berücksichtigen und ein Anreizmodell zur Erreichung der gesteckten Ziele umzusetzen.

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