Das deutsche Gesundheitswesen steht vor erheblichen Herausforderungen. Der demografische Wandel führt zu immer mehr älteren Versicherten bei gleichzeitig sinkender Zahl von Beitragszahlern. Eine steigende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen überlastet Praxen und Kliniken, während hohe krankheitsbedingte Arbeitsausfälle erhebliche Produktions- und Wertschöpfungsverluste verursachen.
„Wenn wir die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheits- und Sozialsystems dauerhaft sichern wollen, brauchen wir strukturelle Reformen, die Solidarität und Eigenverantwortung sinnvoll miteinander verbinden“, erklärt der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein, Stefan Lange.
Vor diesem Hintergrund nimmt die MIT Schleswig-Holstein den Vorschlag aus dem MIT-GPA (Gesundheitspolitischer Arbeitskreis) auf, den Umgang mit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit weiterzuentwickeln. Kernpunkt ist die Einführung eines sozial ausgewogen gestalteten Karenztages ohne Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag. Ab dem zweiten bis zum zehnten Krankheitstag soll eine teilweise Entgeltfortzahlung, etwa in Höhe von 80 Prozent, erfolgen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit greifen weiterhin die bestehenden sozialen Sicherungssysteme. „Ein Blick ins europäische Ausland zeigt: Deutschland ist mit seiner vollständigen Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag ein Sonderfall“, so Lange. „In vielen Nachbarländern sind Karenztage oder reduzierte Lohnfortzahlungen seit Jahren etabliert – ohne dass dort der soziale Schutz ausgehöhlt wurde.“
So gelten in Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien oder Griechenland Karenztage von meist drei Tagen als Standard. Schweden kennt seit den 1990er-Jahren einen Karenztag, ab dem zweiten Tag werden dort 80 Prozent des Lohns gezahlt. Auch in den Niederlanden oder der Schweiz sind reduzierte Lohnfortzahlungen oder vertraglich vereinbarte Karenztage üblich. Länder mit solchen Regelungen weisen häufig niedrigere Fehlzeiten bei Kurzerkrankungen auf als Deutschland. Ziel des MIT-Vorschlags ist es, Fehlanreize zu reduzieren, medizinisch nicht zwingend erforderliche Kurzzeiterkrankungen zu vermeiden und Arbeitgeber, Arztpraxen sowie das Gesundheitssystem spürbar zu entlasten – ohne den sozialen Schutz der Beschäftigten grundsätzlich in Frage zu stellen. Medizinisch begründete Ausnahmen, etwa bei infektiösen Erkrankungen oder bei einer Gefährdung Dritter, bleiben ausdrücklich unberührt. Um soziale Härten zu vermeiden, sollen tarifliche Öffnungsklauseln, betriebliche Regelungen oder freiwillige ergänzende Arbeitgeberleistungen möglich bleiben. Insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen, familiären Belastungen oder chronischen Erkrankungen sind zu schützen. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine entsprechende gesetzliche Anpassung des Entgeltfortzahlungsrechts.
„Eigenverantwortung ist kein Gegensatz zur Solidarität – sie ist ihre notwendige Ergänzung“, betont Lange. „Ein maßvoll ausgestalteter Karenztag kann dazu beitragen, Beiträge für kommende Generationen stabil zu halten, den Mittelstand zu entlasten und unser Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen.“

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