Mittelstand fordert wissenschaftlich geprüfte Feinstaubregeln

Datum des Artikels 04.02.2019
Pressemitteilung

Diese gesetzlichen Vorgaben greifen einschneidend in die Eigentums- und Freiheitsrechte der Bürger ein.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Schleswig-Holstein fordert, dass die Feinstaubdiskussion versachlicht wird. „Die von der EU vorgeschriebenen Werte für die Emission von Stickoxiden (NOx) sind anscheinend ideologisch motiviert entschieden worden und nicht ausreichend wissenschaftlich belegt.“ erkennt Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT.

Das führte bislang zu einer verbissenen und ideologisch besetzten Diskussion über die Messmethoden und Konsequenzen. In der EU gilt derzeit ein Grenzwert von 40 Mikrogramm von NO2 in der Außenluft. Hingegen sind in Büros 60 und an Produktionsstätten 950 Mikrogramm zugelassen. Diese widersprüchlichen Vorgaben sind für die MIT nicht nachvollziehbar.

Die Grenzwerte sollen mit Blick auf nachweisbare gesundheitliche Gefährdungen durch wissenschaftliche Expertisen überprüft und anhand der Prüfungsergebnisse gegebenenfalls korrigiert werden. Die MIT lehnt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zum Abschluss des Verfahrens als unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte von Fahrzeugbesitzern ab.

Auch auf dem Verkehrsgerichtstag im Januar 2019 in Goslar gab es Kritik an den Dieselfahrverboten und es wurde eine Empfehlung beschlossenen: „Nachdem in jüngster Zeit der Grenzwert für NO2 (Stickstoffdioxid) von 40 Mikrogramm in Frage gestellt wurde, wird die Europäische Kommission aufgefordert, zeitnah den Grenzwert auf seine wissenschaftliche Fundiertheit und Belastbarkeit zu überprüfen und künftig eine gesetzlich verpflichtende Evaluierung von Grenzwerten vorzusehen. Nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwertes dürfen Fahrverbote als in Grundrechte eingreifende Maßnahmen als letztes Mittel angeordnet werden.“

„Bis zu einer verlässlichen Wertebestimmung müssen die derzeit geltenden Grenzwerte für die Emission von Stickoxiden im Straßenverkehr ausgesetzt werden.“ folgert der MIT-Landeschef, "Diese gesetzlichen Vorgaben greifen einschneidend in die Eigentums- und Freiheitsrechte der Bürger ein.“ und fordert den Gesetzgeber auf: „Wenn Gesetze beschlossen werden und sich herausstellen sollte, dass sie auf falschen wissenschaftlichen Annahmen beruhen, muss die Politik auch in der Lage sein, die Gesetze zu ändern."